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Sachstand zur Arbeitszeitverordnung
München - 29. Dezember 2009
Arbeitszeitverordnung (AZV)
Die Verfügung des Bundespolizeipräsidiums in Potsdam vom 15.12.2009 wird zum wiederholten Male unterschiedlich interpretiert.
Es wird abzuwarten sein, was das Ergebnis der am 22.12.2009 durchgeführten Telefonkonferenz im Bereich der Bundespolizeidirektion München hinsichtlich der o. g. Verfügung sein wird.
Für die GdP-Direktionsgruppe München beinhaltet die klarstellende Verfügung zwei Kernbereiche:
1. "Kurze Wechsel" sind möglich und AZV-konform
2. Dort wo Dienstpläne angepasst und geändert werden müssen, sind mindestens 8 Stunden Ruhezeit einzuplanen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen wir hoffen, dass die überflüssige Diskussion über die Dienstpläne nun ein Ende hat. Wir in der Bundespolizei haben wirklich wichtigere Dinge zu erledigen, als uns derzeit mit den Dienstplänen zu beschäftigen!
Mit kollegialem Gruß
Karlfred Hofgesang
Informationen aus Potsdam
Potsdam - 10. Dezember 2009
Keine abschließende und belastbare Aussage zu Auslegungsfragen der Arbeitszeitverordnung (AZV)
Der Präsident des BPOLP, Matthias Seeger hatte im Monatsgespräch im November eine Regelung bezüglich der AZV zugesagt. Und zwar insbesondere zur Diskrepanz unterschiedlicher Rechtsauffassungen zur Auslegung der AZV. So hatte der Abteilungsleiter Bundespolizei im Bundesministerium des Innern (BMI), Herr Verenkotte, gegenüber dem Bundespolizeihauptpersonalrat (BHPR) zugesagt, dass es zu keinerlei Änderungen bei Dienst- und Arbeitszeiten vor der Beendigung der Reformschritte zur Neuorganisation kommen werde; - es sei denn, die Beschäftigten wünschen eine solche Veränderung. Das BPOLP wollte jedoch die Regelungen der AZV nunmehr rechtskonform zur Umsetzung bringen; - was immer sich dahinter verbergen sollte. Hierzu gibt es noch immer keine abschließende Aussage des Präsidenten Seeger. Er sagte zu, dass eine Entscheidung noch vor Weihnachten ergehen wird.
In diesem Zusammenhang verweisen wir auch auf die Berichterstattung: "MdEP Dr. Ulmer - EU-Recht ist für Polizeibeamte nicht anwendbar" auf nachfolgenden Artikel vom 09.12.2009.
"Sparerlass"
Laut Erlass, muss der Geschäftsbereich des BMI 6,3 Millionen Euro einzusparen. Derzeit prüft man auch im Bereich der Bundespolizei, wo Einsparungen erfolgen könnten. Belastbare Materialien gibt es allerdings noch nicht.
Fortschreibung des Organisations- und Dienstpostenplanes (ODP) der Bundespolizei
Die Fortführung der Gespräche zu dem Themenschwerpunkt "Fortschreibung des ODP der Bundespolizei" ist auf den 14.01.2010 terminiert. Hinsichtlich der Vorstellungen/Absichten etc. des Bezirkspersonalrates und des BPOLP wurde vereinbart, dass man sich vorab - zu diesem Termin - hierzu schriftlich oder mündlich austauscht. Der Präsident des BPOLP, Matthias Seeger sagte, dass das Ergebnis offen sei, das Ziel müsse jedoch sein, dass mehr Gerechtigkeit in eine Dienstpostenbewertung Einzug hält.
EU-Recht ist für Polizeibeamte nicht anwendbar
Hilden - 09. Dezember 2009
MdEP Dr. Ulmer - EU-Recht ist für Polizeibeamte nicht anwendbar
In einem Schreiben an den CDU-Bundestagsabgeordneten Clemens Binninger hat der Abgeordnete des europäischen Parlamentes, Dr. Thomas Ulmer, CDU, festgestellt, dass die EU-Arbeitszeitrichtlinie für die Festlegung der Arbeitszeit der Polizeibeamten in Deutschland keine Anwendung findet. Weiter stellt Dr. Ulmer fest, "dass die Bundesregierung durch EU-Recht nicht bei der Ausgestaltung der Arbeitszeiten der Polizeibeamten gebunden ist. Die Ausgestaltung der Arbeitszeiten ist daher nur Aufgabe des Bundes". Der Abgeordnete des Europäischen Parlamentes bittet in dem Schreiben weiter, Clemens Binninger möchte sich bei Bundesinnenminister Dr. Thomas de Maizière dafür einbringen, dass die Dienstpläne der Bundespolizei nicht zum Nachteil und gegen den Willen der Beschäftigten geändert werden.
Das Schreiben liegt der Gewerkschaft der Polizei, Bezirk Bundespolizei vor.
Wissenschaftliche Studie in Auftrag gegeben
München - 23. November 2009
"Arbeitsüberlastung, Schlechte Stimmung, fehlendes Personal". Nur drei von vielen von den Beschäftigten in der Bundespolizei immer wieder vorgetragenen Problemen, welche die Gewerkschaft der Polizei jetzt dazu veranlasst haben Prof. Dr. Gerd Strohmeier von der Technischen Universität Chemnitz zu beauftragen, eine umfangreiche wissenschaftliche Untersuchung des Binnenklimas in der Bundespolizei durchzuführen.
Prof. Dr. Strohmeier, der an TU Chemnitz die Professur Europäische Regierungssysteme im Vergleich inne hat, betreut u. a. auch das Projekt zur Berufszufriedenheit deutscher Soldaten im Auftrag des Deutschen Bundeswehr Verbandes. Die im Rahmen dieses Projektes von Prof. Strohmeier durchgeführte Untersuchung erbrachte viel beachtete Ergebnisse und führte zu zum Teil überfälligen Veränderungen in der Bundeswehr.
Die Ergebnisse der Untersuchung in der Bundespolizei werden bis zum Herbst 2010 vorliegen und dann in der Bundespressekonferenz vorgestellt. Über die Ergebnisse und die daraus zu ziehenden Konsequenzen will die Gewerkschaft der Polizei dann mit den politischen Parteien und der Bundesregierung zügig in einen konstruktiven Dialog eintreten.
Arbeitszeitverordnung in der Bundespolizei
München - 06. November 2009
AKTUELLES THEMA
Arbeitszeitregelungen in der Bundespolizei
Zurzeit ist für den Bereich der Bundespolizeidirektion München die Umsetzung der Arbeitszeitverordnung (AZV), d. h. in der Folge die Erstellung neuer Dienstpläne in der Diskussion. Hierzu sind aber vor Einführung neuer Pläne noch einige Fragen zu klären.
Leider widersprechen die Aktivitäten bereits erteilter klarer Weisungen an die Behördenleiter und auch Zusagen an die Personalvertretungen.
Der Präsident des Bundespolizeipräsidiums, Herr Seeger lässt derzeit prüfen, ob die Rechtsposition des BMI mit der Rechtsposition seines Hauses zu diesem Thema identisch ist oder ob sich Ungleichheiten ergeben, um letztendlich eine Übereinstimmung für die gesamte Bundespolizei zu erreichen. Hier besteht enormer Handlungsbedarf.
Auszahlung der erhöten Erschwerniszulage
München - 22. Oktober 2009
Wie bekannt, wurde die "Verordnung über die Gewährung von Erschwerniszulagen" (Erschwerniszulagenverordnung - EZulV) im September 2009 zum Positiven u. a. für Wechselschichtdienst- und Schichtdienstleistende geändert.
So wird nun die Zulage von 50 % auf 75 % für den betroffenen Personenkreis erhöht. Damit erhöht sich z. B. eine Variante von 51,13 € auf 76,69 € monatlich. Die Erhöhung trat ab den 01.10.2009 in Kraft und wird rückwirkend mit den Novemberbezügen ausgezahlt.
Geändert wurde der § 20 EZulV. Was steht in diesem Paragraphen im Detail?
A k t u e l l e T h e m e n
München - 07. Oktober 2009
AKTUELLE THEMEN IN DER DISKUSSION
Arbeitszeitverordnung (AZV)
Das Thema "Arbeitszeitverordnung" bewegt zzt. die Gemüter, vor allem in den Bereichen der Bundespolizei wo noch "kurze Wechsel" im Dienstplan zwischen den Schichten geleistet werden. Dort werden nun, meist in Arbeitskreisen, Alternativen für AZV-konforme Dienstpläne erarbeitet. Es wird aber auch die Beibehaltung der "kurzen Wechsel" in Ausnahmefällen eingehend geprüft.
Ziel der GdP bleibt eine eigene "Arbeitszeitverordnung Bundespolizei" unter besonderer Berücksichtigung der schutzwürdigen Interessen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Die positiven Erfahrungen mit bestehenden Arbeitszeitmodellen sollen dabei erhalten bleiben.
Erschwerniszulagenverordnung
Bei den Änderungen der Erschwerniszulagenverordnung wurde leider nur ein Minimalziel erreicht. Das bedeutet konkret, dass es keine Erhöhung auf 100 Prozent, sondern lediglich eine Erhöhung auf 75 Prozentpunkte gibt.
Eine Erhöhung der Erschwerniszulagenverordnung für die eingesetzten Kollegen in Afghanistan wurde abgelehnt.
Erholungsurlaubsverordnung
Die Erholungsurlaubsverordnung wurde im Bereich des Zusatzurlaubes für Schichtdienstleistende geändert.
Dabei bleibt unberücksichtigt, dass sich die Arbeitswelt der Bundespolizei in den letzten Jahren nachhaltig verändert hat. Flexibel geleistete Nachtdienste, wie sie etwa in den Verbänden oder der MKÜ geleistet werden, sind dabei nicht berücksichtigt. Auch in diesem Bereich werden Veränderungen angestrebt, um die starren Regelungen an die flexible Lebenswirklichkeit anzupassen.
Insbesondere die Auswirkungen der Regelungen des § 12 Abs. 2 Erholungsurlaubsverordnung bleiben gänzlich unberücksichtigt. Dies ist ein handwerklicher Fehler, der beseitigt werden muss.
(Hierzu gibt es bereits Bestrebungen den Fehler auszumerzen.)
Sachstand Neuorganisation Bundespolizei
München - 11. September 2009
Sachstand Neuorganisation Bundespolizei
Der Gesamtpersonalrat bei der Bundespolizeidirektion München hat in seiner Sitzung vom 08.09.2009 bis 10.09.2009 noch nicht abschließend den "letzten", noch fehlenden, Personalmaßnahmen zum Schritt II der Dienstvereinbarung zugestimmt.
Grund hierfür war, dass zu bestimmten "Setzungen" noch Aufklärungsbedarf besteht. Die GdP-Fraktion des Gesamtpersonalrates votierte für eine sachgerechte Klärung der noch offenen Fragen. Diese sollen nun in der 38. KW und 39. KW abschließend mit der Bundespolizeidirektion München erörtert werden.
Am 24.09.2009 findet dann diesbezüglich eine Sondersitzung des Gesamtpersonalrates statt.
GdP verurteilt unerträgliche Gewalt gegen Polizeibeamte
München - 25. August 2009
Aus aktuellem Anlass verurteilt die Gewerkschaft der Polizei die unerträgliche Gewalt gegen Polizeibeamte.
Der Vorsitzende des GdP-Bezirks Bundespolizei, Josef Scheuring, äußerte sich zu dem jüngst im Würzburger Hauptbahnhof brutalen Vorgehen von Fußballfans. Drei Bundespolizisten wurden schwer verletzt.
Mehr hierzu unter: www.gdp-bundepolizei.de
Auch der stellv. Vorsitzende der GdP-Direktionsgruppe München, Rudolf Roider, äußerte sich zu diesem Thema im "München-TV".
Siehe: Text und Video
Flugblatt: hier
Beförderungen im Verwaltungsbereich
München - 13. August 2009
Beförderungen 2009 im Verwaltungsbereich
Nach Informationen der GdP-Direktionsgruppe München beabsichtigt das Bundespolizeipräsidium in Potsdam von derzeit 100 zur Verfügung stehenden Beförderungsmöglichkeiten für den Verwaltungsbereich 86 für sich selbst zu nutzen. Dies entspricht also 86% aller Beförderungsmöglichkeiten im Verwaltungsbereich für das Präsidium als Oberbehörde. Damit bleibt für die Fläche nahezu nichts übrig.
Gegen diese maßlose Ungerechtigkeit hat die Direktionsgruppe München über die GdP-Fraktion des Gesamtpersonalrates bei der Hausleitung der Bundespolizeidirektion München remonstriert. Die Direktionsleitung wurde eindringlich gebeten, umgehend dieser beabsichtigten Verfahrensweise entgegenzuwirken. Zeitgleich werden wir alle uns zur Verfügung stehenden Möglichkeiten nutzen, um auch mit Hilfe des Bezirkspersonalrates beim Präsidium in Potsdam und des Hauptpersonalrates in Berlin, dieser beabsichtigten Handlungsweise entgegenzuwirken.
Weitere Beförderungen möglich!
München - August 2009
Beförderungen aus dem Haushalt 2009
Nach erfolgtem Planstellenausgleich - Kassenanschlag vom 31.07.2009 - bei der Bundespolizeidirektion München (BPOLD M) sind im August insgesamt 24 weitere Beförderungen möglich. Der Gesamtpersonalrat bei der BPOLD M stimmte diesen in der Augustsitzung zu.
Diese verteilen sich wie folgt:
2 PVB zum PHK (A 12)
3 PVB zum PHK (A 11)
4 PVB zum POK (A 10)
5 PVB zum PHM/Z (A 9/mZ)
6 PVB zum PHM (A 9)
5 PVB zum POM (A 8)
Wir wünschen allen betroffenen Kolleginnen und Kollegen weiterhin viel Erfolg!
Versetzungen möglich / Dienstpläne nicht ändern
München - 27. Juli 2009
Versetzungen von PVB zu Schwerpunktdienststellen
Eine fortwährende Forderung der Direktionsgruppe München wurde nun durch Anweisung des Bundespolizeipräsidiums in Potsdam mit Unterstützung des Bezirkspersonalrates erfüllt. So können Polizeivollzugsbeamte, die eine Versetzung zu einer Schwerpunktdienststelle beantragen, dorthin versetzen werden. Die Anzahl der versetzten Beamtinnen und Beamten wird auf das jeweilige Abordnungskontingent angerechnet.
Außerdem wurde festgelegt, dass die abgeordneten Kolleginnen und Kollegen den für den Abordnungszeitraum zustehenden Erholungsurlaub auch nehmen können.
Dienstpläne
Zwischen der Präsidiumsleitung in Potsdam und dem Bezirkspersonalrat wurde zum wiederholten Mal vereinbart, dass Dienstpläne derzeit nur dort geändert werden können, wo es Einigkeit zwischen Dienststelle und Personalvertretung gibt. Nur dort ist eine Dienstplanänderung möglich.
Die Direktionsgruppe München unterstützt diese Interpretation.
Kassenanschlag 2009 zugeteilt
München - Juli 2009
Der Kassenanschlag 2009 wurde den Bundespolizeidirektionen zugeteilt. Demnach hat die Bundespolizeidirektion München nun die Beförderungsmöglichkeiten ausgeschöpft und dem Gesamtpersonalrat zur Zustimmung vorgelegt. Nach bereits erfolgter Bekanntgabe der Beförderungsrangplätze der jeweiligen Statusämter können im Bereich der Direktion München vsl. noch im Juli 2009 insgesamt 142 Kolleginnen und Kollegen befördert bzw. ernannt werden.
Die Beförderungen/Ernennungen teilen sich wie folgt auf:
5 PVB zum EPHK (A 13)
24 PVB zum PHK (A 11)
56 PVB zum POK (A 10)
36 PVB zum PHM/Z (A 9/mZ)
16 PVB zum PHM (A 9)
5 PVB zum POM (A 8)
Wir wünschen allen betroffenen Kolleginnen und Kollegen weiterhin viel Erfolg!
Informationen aus dem BPOLHPR und BPR
Berlin, Potsdam - Juni 2009
Kassenanschlag 2009/Beförderungen
Am 09.06.2009 hat ein erstes Gespräch zum Kassenanschlag 2009 zwischen dem Bezirkspersonalrat und dem Bundespolizeipräsidium stattgefunden, an dem seitens der GdP Karlfred Hofgesang und Heinz Selzner teilgenommen haben.
Es wurde vereinbart, dass
- dort wo der Schritt II der Dienstvereinbarungen bereits abgeschlossen ist (Zustimmung der zuständigen Personalvertretung zur beabsichtigten Setzung) auf dieser Basis Beförderungsrangfolgelisten erstellt werden;
- dort wo die Setzungsphase noch längere Zeit in Anspruch nimmt, auf Grundlage der alten Beförderungsdienstposten befördert wird;
- der Kassenanschlag bis Ende Juni 2009 vorgelegt wird (ist mittlerweile am 24.06.2009 an die Direktionen verteilt worden);
- die Beförderungen ab Juli 2009 möglich sind. Gem. Kassenanschlag ist zudem eine rückwirkende Einweisung in den Direktionen, die erst ab August 2009 befördern, zum 01.07.09 vorgesehen;
- mittelfristig die prozentuale Aufteilung der Beförderungsmöglichkeiten in den Direktionen angeglichen werden soll;
- aufgrund der Möglichkeiten des Haushaltes 2009 ca. 1700 Beförderungen im mD und gD möglich sind;
- ungenutzte Beförderungsmöglichkeiten im PVB-Bereich für Beförderungen in der Verwaltung genutzt werden.
Dienstplangestaltung
Der BPOLHPR hatte seinerzeit mit dem Abteilungsleiter Bundespolizei und dem Präsidenten Seeger vereinbart, dass während der personellen Umsetzung der Neuorganisation keine Dienstplanänderungen in den Flächeninspektionen erfolgen sollen. Es sei denn, dass sich sowohl die zuständige Personalvertretung und die Dienststellenleitung einig sind. Dann können, nach Zusage von Herrn Präsident Seeger, auch während der Umsetzungsphase auf der Grundlage der für die Arbeitszeit gültigen Bestimmungen Dienstplanänderungen vorgenommen werden. Die Verfügung zum "Änderungsverbot" von Dienstplänen, die nach Intention des BPOLHPR eine Schutzfunktion darstellen sollte, wird in einigen Bereichen jedoch nun ohne die von Herrn Präsidenten Seeger zugesagte Einigungsmöglichkeit durchgesetzt. Dies wurde im Monatsgespräch des BPR angesprochen. Die Vizepräsidenten sagten eine Prüfung und Information der Direktionen zur Lockerung der Verfügung zu.
Attraktivitätsprogramm
Am 13.07.2009 soll ein Treffen der Führungskräfte des BKA und der Bundespolizei stattfinden. Dabei soll u. a. geklärt werden, wie die zum BKA abgeordneten KollegInnen besser in das Attraktivitätsprogramm einbezogen werden können.
Eine Abfrage des Präsidiums zum Attraktivitätsprogramm hat ergeben, dass im 1. Halbjahr 2009 bisher 300 KollegInnen am begrenzten Praxisaufstieg teilgenommen haben. Für das 2. Halbjahr 2009 wollen 550 KollegInnen daran teilnehmen. Nach Prüfung durch die Akademie stehen für diesen Personenkreis bei Auslagerung in Einsatzabteilungen, welche Unterbringungskapazitäten frei haben, auch die entsprechenden Möglichkeiten zur Verfügung. Dies wäre ein Schritt bei der Aufholung des Rückstandes.
Revierliste
Die in der sog. "Revierliste" aufgeführten Standorte werden nach Auskunft des Abteilungsleiters Bundespolizei, MinDir Christoph Verenkotte, nicht verändert. Aufgrund verschiedener Berichte der Bundespolizeidirektionen und des Bundespolizeipräsidiums wird jedoch eine einvernehmliche Lösung zur Personalstärke angestrebt, wobei die personelle Größe der Inspektionen unverändert bleibt.
Arbeitskreis Neuorganisation tagte
05. Juni 2009
Am 05. Juni 2009 tagte der Arbeitskreis "Neuorganisation" der Bundespolizeidirektion München. Dem bekannten Teilnehmerkreis schlossen sich der Präsident, Herr Steiger und der Vizepräsident, Herr Dr. Blümel an.
Es wurden Lösungsmöglichkeiten zu den noch offenen Fragen zur Umsetzung der Dienstvereinbarungen erarbeitet bzw. vereinbart. Zur weiteren Vorbereitung der Umsetzung des sog. Schrittes II werden in den nächsten zwei Wochen mit den Inspektionsleitern noch einzelne Details geklärt.
Eine offizielle Beteiligung des neu gewählten Gesamtpersonalrates (GPR) ist voraussichtlich für Juli 2009 vorgesehen. Der GPR würde sich dann im Rückäußerungsverfahren mit den örtlichen Personalvertretungen bei den Inspektionen verständigen.
Die GdP-Fraktion des Gesamtpersonalrates bei der BPOLD M
(v. l. n. r.) Siegfried Walczok - Waidhaus; Hermann Thierauf - Rosenheim; Hans Ibel - München; Andreas Scholin - München Flughafen; Karlfred Hofgesang - Würzburg; Helmut Wittig - Waldmünchen; Anita Sauer - Waldmünchen; Ernst Raith (Schwerbehindertenvertreter); Rudolf Roider - München; Uwe Deeg - Waldmünchen; (Wolfgang Strahberger - nicht auf dem Bild)
Gesamtpersonalrat in München hat sich konstituiert
29. Mai 2009
Am 29. Mai 2009 hat sich der neu gewählte Gesamtpersonalrat bei der Bundespolizeidirektion München konstituiert.
Die Vorstandschaft des Gremiums:
Rudolf Roider
Sprecher der Gruppe BEAMTE, zugl. Vorsitzender
Anita Sauer
Sprecherin der Gruppe ARBEITNEHMER, zugl. stellv. Vorsitzende
Weitere Vorstandsmitglieder:
Hans Ibel
Vorstandsmitglied, zugl. stellv. Vorsitzender
Gerhard Firla
Vorstandsmitglied
Das Gremium besteht aus insgesamt 17 Mitgliedern. Davon entfallen 14 Mitglieder auf die Gruppe BEAMTE und 3 auf die Gruppe ARBEITNEHMER.
(v. l. n. r.) Gerhard Firla, Rudolf Roider, Anita Sauer, Hans Ibel
GdP stärkste Fraktion im Gesamtpersonalrat bei der BPOLD M
22. Mai 2009
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
das Votum des Wählers nach den Personalratswahlen steht nun fest. Bezüglich des neuen Gesamtpersonalrates (GPR) bei der Bundespolizeidirektion München heißt dies, dass von:
- 14 Sitzen im Beamtenbereich auf die Liste 1 - GdP 8 Sitze und auf die Liste 2 - bgv/DPolG 6 Sitze fallen;
- 3 Sitzen im Arbeitnehmerbereich auf die Liste 1 - GdP 2 Sitze und auf die Liste 2 - bgv/DPolG 1 Sitz fallen/fällt.
Folglich stellt die Gewerkschaft der Polizei (GdP) die stärkste Fraktion im GPR und übernimmt somit die Verantwortung auch in diesem Gremium bei der Umsetzung der künftig anfallenden Maßnahmen.
Die GdP-Fraktion wird sich mit ihrer Mehrheit im GPR zum Wohle aller Bediensteten im Bereich der Bundespolizeidirektion München mit aller Kraft in dieser Wahlperiode, in den nächsten drei Jahren, einbringen.
Gemäß dem BPersVG wird sich der GPR am 29. Mai 2009 konstituieren. Danach wird die Vorstandschaft sofort die Personalratsarbeit aufnehmen und die ersten Maßnahmen mit dem neuen Plenum in der ersten ordentlichen Sitzung vom 16. bis 18. Juni 2009 beschließen.
Im Rahmen der bereits bestehenden "Arbeitsgruppe Neuorganisation" werden u. a. GPR-Mitglieder am 05. Juni 2009 an der nächsten Sitzung dieser, unter Teilnahme des Präsidenten der Direktion München, teilnehmen. Die abschließenden Vorbereitungen der Umsetzung des Schrittes II der Dienstvereinbarungen wird ausschließliches Thema sein.
Danke für das Vertrauen
14. Mai 2009
Der "Wähler hat gesprochen"!
Vielen Dank für das Vertrauen!
Die vorläufigen Wahlergebnisse liegen nun vor. Die Gewerkschaft der Polizei geht gestärkt als Gewinner auf vielen Dienststellen hervor.
Wir bedanken uns bei allen Kolleginnen und Kollegen für den vorbildlichen Einsatz zu den Wahlvorbereitungen und die Durchführung der Wahlen.
Ergebnisse zu den Wahlen aus dem Bereich der Direktionsgruppe München können hier eingesehen werden.
Zulassung von POM zum EAV/VAV
24. April 2009
Der Bundespolizeipräsident, Matthias Seeger hat heute gegenüber dem Bundespolizei--Hauptpersonalrat zugesagt, dass das Bundespolizeipräsidium Potsdam einer Zulassung von Polizeiobermeisterinnen und Polizeiobermeistern zugestimmt hat und sich für eine entsprechende Änderung der Bundespolizeiaufbahnverordnung durch das Bundesministerium des Innern einsetzt. Damit können dann PolizeiobermeisterInnen ab dem 40. Lebensjahr den eingeschränkten Praxisaufstieg vom mittleren in den gehobenen Dienst absolvieren. Diese Position des Bundespolizeipräsidiums Potsdam ist ein wichtiger Beitrag, um die beruflichen Entwicklungsmöglichkeiten der PolizeiobermeisterInnen in der Bundespolizei zu verbessern. “Diese Entscheidung des Bundespolizeipräsidenten Seeger hat Respekt verdient. Sie ist auch Auswirkung unseres Gespräches mit dem Bundesminister des Innern, Dr. Wolfgang Schäuble vom Dezember 2008 und ein notwendiger Schritt, um berufliche Perspektiven unserer Kolleginnen und Kollegen in diesem Bereich herzustellen. Wir werden uns jetzt dafür einsetzen, dass die Laufbahnverordnung in diesem Bereich zügig verändert und Entwicklungen auch in anderen Bereichen, besonders auch bei den Verwaltungsbeamten herzustellen”, so Josef Scheuring, Vorsitzender der Gewerkschaft der Polizei, Bezirk Bundespolizei in Berlin.
Regelung zur Dienst-/Arbeitsbefreiung für die Tätigkeit als Wahlhelfer
08. April 2009
Das Bundesministerium des Innern hat mit Erlass vom 08.04.2009, Az.: Z 1 - 001 003-1/86 festgelegt, dass ehrenamtlichen Wahlhelferinnen und Wahlhelfern für ihre Tätigkeit grundsätzlich einen Tag Dienst- oder Arbeitsbefreiung zu gewähren ist.
Danach ist ab sofort für ehrenamtliche Wahlhelferinnen und Wahlhelfer ein Tag Dienst- oder Arbeitsbefreiung zu gewähren. Entsprechend der Vereinbarung zwischen den Ressorts steht die Gewährung eines Tages Dienst- oder Arbeitsbefreiung unter der Voraussetzung, dass das von den Gemeinden für eigene Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gezahlte Erfrischungsgeld den bundesrechtlich vorgesehenen Betrag in Höhe von 21 Euro nicht wesentlich überschreitet und lediglich dieses in Anspruch genommen wird.
Es soll sichergestellt werden, dass die Freistellung der ehrenamtlichen Wahlhelferinnen und Wahlhelfer in unmittelbarem zeitlichem Zusammenhang mit dem Wahltag, d.h. am ersten Arbeitstag nach der Wahl oder spätestens am hierauf folgenden Tag erfolgt.
Dies ist auf Europawahlen, Bundestagswahlen, Landtagswahlen, Kommunalwahlen und Plebiszite anzuwenden.
Die bisherige Regelung ist damit nicht mehr anzuwenden.
Die Gewährung von Sonderurlaub gem. § 1 SUrlV bleibt von dieser Regelung unberührt.
Abgeordnetenbesuch bei der Inspektion Waldmünchen und dem GZ Schwandorf
06. April 2009
Am 06.04.2009 besuchten die Bundestagsabgeordneten Mariane Schieder, SPD und Frank Hofmann, SPD, in Bayern zuständig für die Neuorganisation der Bundespolizei, die Bundespolizeiinspektion Waldmünchen und das Gemeinsame Zentrum in Schwandorf.
Auf Wunsch der Abgeordneten nahmen die Kollegen Wolfgang Strahberger, Übergangspersonalratsvorsitzender bei der Bundespolizeidirektion München sowie Karlfred Hofgesang, Bezirkspersonalratsvorsitzender beim ehem. BPOLP Süd, teil.
In der Bundespolizeiinspektion Waldmünchen wurden Sie im Beisein des Präsidenten der Bundespolizeidirektion München, Herrn Steiger und des Bürgermeisters, Herrn Löffler durch den stellv. Inspektionsleiter, EPHK Becker in die Aufgaben der Inspektion eingewiesen.
Besonderes Interesse bestand bei den Abgeordneten über den Sachstand der personellen Umsetzung und organisatorischen Auswirkung sowie die Entwicklung des Kriminalitätslagebildes in dieser Region.
Ein besonderes Augenmerk wurde auf die personelle Umsetzung in der Inspektion Waldmünchen gelegt, denn hier wurden drei Inspektionen (alt) zu einer Inspektion (neu) mit zwei Revieren zusammen gelegt. Hierbei wurde nochmals auf die sozialverträgliche Umsetzung gemäß dem Entschließungsantrag des Innenausschusses zur Neuorganisation hingewiesen.
Beide Abgeordnete waren über die Leistungsfähigkeit trotz des riesigen Einsatzraumes sehr zufrieden.
(Bild: v.l.r.)
MdB Hofmann, MdB Schieder, W. Strahberger, EPHK Becker, Präsident Steiger, Bgm. Löffler, K. Hofgesang,
Am Nachmittag wurde das Gemeinsame Zentrum (GZ) Schwandorf besucht. Der Leiter des GZ, PD Uwe Landgrebe (Bundespolizei) sowie sein Vertreter, POR Messer (Bayrische Polizei) und Mayor Rybar (Tschechische Polizei) begrüßten die Abgeordneten und die Personalvertreter im GZ. PD Landgrebe erläuterte in seinem Vortrag die Aufgaben, Struktur und die Zusammenarbeit mit den Bayern und Tschechen und stellte fest, dass die Zusammenarbeit sehr gut verläuft.
Von besonderem Interesse war für die Abgeordneten der Rechtsrahmen dieser Zusammenarbeit, da dieser derzeit als vorläufige Regelung in Kraft ist. Beide Politiker sagten zu, dass Sie sich dafür einsetzen werden, damit die Verträge unterschrieben und als verbindliche Rechtslage in Kraft gesetzt werden. Denn die Zukunft dieser Zentren ist enorm wichtig, um der internationalen Kriminalitätsbekämpfung erfolgreich entgegenzutreten. Im Anschluss wurden noch die Räumlichkeiten des GZ, insbesondere die Zentrale des Dauerdienstes, besichtigt. Die "räumliche Enge" viel hierbei besonders auf. Auch wurde die Unterstützung für die Bereitstellung von Haushaltsmittel für die dringend notwendigen Umbaumaßnahmen zugesichert.
(Bild: v.l.r.)
PD Landgrebe, W. Strahberger, MdB Hofmann, Mayor Rybar, MdB Schieder, K. Hofgesang, POR Messer
Urteile zur Abgeltung des Erholungsurlaubes
06. April 2009
Urteil des EuGH, Urteil vom 20.01.2008, Az.: C-350/06 und C-520/06
"Ein Arbeitnehmer verliert seinen Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub nicht, wenn er ihn wegen Krankheit nicht ausüben konnte. Der nicht genommene Jahresurlaub ist vielmehr abzugelten."
Hierzu lesen!
Damit zusammenhängend das Urteil des LAG Düsseldorf, Urteil vom 02.02.2009, Az.: 12 Sa 486/06
"Für den gesetzlichen Anspruch auf Erholungsurlaub von jährlich vier Wochen gilt, dass diesen auch ein Arbeitnehmer erwirbt, der während des ganzen Jahres krankgeschrieben war. Zudem verfällt nicht genommener Urlaub nicht, sondern ist nachzugewähren beziehungsweise nach Ende des Arbeitsverhältnisses abzugelten."
Das Bundesarbeitsgericht hatte bereits im Sinne dieses Urteils schon einmal entschieden (Az.: 9 AZR 983/07)
Hierzu lesen!
GdP-Wahlvorschlagsliste eingereicht!
01. April 2009
Bild: (v. l. n. r)
Vorsitzender Wahlvorstand, Jürgen Krank; Vorsitzender DirG M, Karlfred Hofgesang; stellv. Vors. DirG M, Rudolf Roider
Am 01.04.2009 wurde durch den Vorsitzenden der GdP-Direktionsgruppe München, Karlfred Hofgesang, und seinem Vertreter, Rudolf Roider, die Liste für die Wahl des Gesamtpersonalrates bei der Bundespolizeidirektion München beim Wahlvorstand, Vorsitzender Jürgen Krank, eingereicht.
Nach Prüfung des Wahlvorschlages werden wir die GdP-Liste unter "Personalratswahlen 2009" zur Einsicht einstellen.
Auslosung der Listen-Nummern
01. April 2009
Die Auslosung der Listen-Nummern ist bereits erfolgt, demnach erhält die Liste der Gewerkschaft der Polizei - GdP die Listen-Nr. 1!
DUZ-Kampagne der GdP-Kreisgruppe Waldmünchen
29. März 2009
Am Sonntag, den 29.03.2009, in der Zeit von 16:00 Uhr bis 20:00 Uhr wurde vor dem Bahnhof Regensburg Hbf durch die GdP-Kreisgruppe Waldmünchen (KG-Vors., Ernst Raith (rechts im Bild) und Kollegen Wolfgang Strahberger (links im Bild)) die DUZ-Kampagne der Direktionsgruppe München unterstützt.
Bei der Bevölkerung, aber besonders bei den Kolleginnen und Kollegen der Bundespolizei war die Resonanz sehr positiv. Für die Forderung der Gewerkschaft der Polizei den "Zuschlag für Dienst zu ungünstigen Zeiten" (DUZ) auf 5,00 €/pro Std. anzuheben, wurde sehr viel Verständnis entgegengebracht.
Ernst Raith
Vorsitzender
der KG Waldmünchen
DUZ-Kampagne der GdP-Kreisgruppe Würzburg
28. März 2009
Am Samstagabend, den 28.03.2009, anlässlich der Zeitumstellung von Winter- auf Sommerzeit, nahmen Kollegen der GdP-Kreisgruppe Würzburg diesen Zeitpunkt zum Anlass, auf die unzureichende Bezahlung für Samstags-, Sonntags- und Feiertagsdienste im Würzburger Hauptbahnhof hinzuweisen. Der Kreisgruppenvorsitzende, Rainer Link, konnte auf die Unterstützung seines Vorstandes durch die Kollegen, Bachmann, Kettler, Habel sowie des Direktionsgruppenvorsitzenden Karlfred Hofgesang und den Angehörigen der Inspektion Würzburg bauen.
In zahlreichen Gesprächen mit den Reisenden der DB AG und Bürgern wurde viel Verständnis für die Forderung der Gewerkschaft der Polizei den "Zuschlag für Dienst zu ungünstigen Zeiten" (DUZ) auf 5,00 €/pro Std. anzuheben, entgegengebracht. Sie trugen sich in eine Unterschriftenliste zur Unterstützung der Kampagne ein.
Viele Bürger reagierten auf die Bezahlung von z. B. 0,68 € pro Std. mit Unverständnis! Hierbei wurde sehr oft der Vergleich mit der freien Wirtschaft, den Banken und deren Manager zitiert (Zitat eines Bürgers: "Wer Steuermilliarden für diese Misswirtschaft und für Manager zur Verfügung stellt, der sollte lieber seine Polizistinnen und Polizisten anständig bezahlen, denn Sie sind Tag und Nacht bei jedem Wetter für unsere Sicherheit da. Sie machen es gut, im Gegensatz zu den Managern").
Die Gewerkschaft der Polizei, Bezirk Bundespolizei, und deren Direktions- und Kreisgruppen werden weiter im politischen Bereich dafür kämpfen, damit die "5,00 € DUZ-Kampagne" für unsere Kolleginnen und Kollegen ein Erfolg und umgesetzt wird.
Euer Charly Hofgesang





Besuch des Vorsitzenden des GdP-Bezirks Bundespolizei beim Flughafen München
16. März 2009
Bild: (v. l. n. r)
A. Scholin, stellv. Vors. KG München Flughafen; K. Hofgesang, stellv. Vors. Bezirk Bundespolizei; R. Roider, stellv. Vors. Direktionsgruppe München; J. Scheuring, Vorsitzender Bezirk Bundespolizei; H. Schrader, Vorsitzender KG München Flughafen
Am 16.03.2009 besuchten der Vorsitzende des Bezirks Bundespolizei "Jupp" Scheuring, sowie sein Stellvertreter "Charly" Hofgesang, für eine allgemeine Informationsveranstaltung, die Bundespolizeiinspektion Flughafen München.
Dabei wurden Fragen und Anliegen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aufgenommen und der ein oder andere Sachstand dargelegt.
Geplant war ein Rundgang durch die einzelnen Inspektionsbereiche mit den dazugehörenden Wachen. Aufgrund der regen Diskussionen und der begrenzten Zeit konnten nur zwei Wachen besucht werden. Jupp und Charly sicherten jedoch zu, in absehbarer Zeit wieder am Flughafen "zu landen"!
Anschließend wurde in einem fast vollständig gefüllten Schulungsraum der Inspektion, nach Begrüßung durch den Leiter der Inspektion, Herrn PD Dommermuth, eine allgemeine Diskussionsrunde eingeläutet. Nach einigen Ausführungen durch Jupp und Charly zum Stand der Neuorganisation der Bundespolizei, Überlegungen zum neuen Personalgewinnungskonzept und dem Attraktivitätsprogramm, wurde rund zwei Stunden über verschieden Themen intensiv diskutiert.
Insgesamt wurde die Veranstaltung sehr positiv aufgenommen, da bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ein erheblicher Informationsbedarf, nicht nur über die genannten Themen, besteht. Durch die Veranstaltung konnte auch manche Unklarheit beseitigt werden.
Gespräch mit dem Präsidenten der Bundespolizeidirektion München
17. Februar 2009
Bild: (v. l. n. r.)
R. Roider, stellv. Vors.; W. Strahberger, stellv. Vors.; K. Hofgesang, Vors.; Präsident Steiger; Vizepräsident Dr. Blümel; J. Ibel, Kassierer; S. Walczok, Schriftführer
Am 17. Februar 2009 führte der geschäftsführende Direktionsgruppenvorstand der GdP-Direktionsgruppe München mit der Leitung der Bundespolizeidirektion München, Herrn Präsidenten Steiger und Herrn Vizepräsidenten Dr. Blümel ein Sondierungsgespräch.
U. a. wurden folgende Punkte angesprochen:
1. Beförderungen
Die durch das Bundespolizeipräsidium in Potsdam freigegebenen Beförderungsmöglichkeiten aus dem "Resthaushalt 2008" sowie die zusätzlichen Planstellen die die Direktion München aufgrund von sog. "Ruhestandsdaten" noch frei hat, sollen nun schnellstmöglich genutzt werden. Die Direktionsgruppe hat die Ausschöpfung dieser Beförderungsmöglichkeiten eingefordert.
Präsident und Vizepräsident haben diesbezüglich bereits Aufträge an die Personalabteilung erteilt. Ergebnisse liegen noch nicht vor. Das Ziel der Behördenleitung ist, spätestens Anfang März 2009 zu befördern.
2. Neuorganisation
Personelle Umsetzung des Schrittes II der Dienstvereinbarungen
Die Behörde, insbesondere SB 35, befindet sich bezüglich der Umsetzung des Schrittes II der Dienstvereinbarungen derzeit noch in der Planungsphase.
Die Bereisung des SB 35 zu den einzelnen Bundespolizeiinspektionen in den letzten Wochen diente dazu, die Bestandsaufnahme für die Planungsphase zu erstellen. Diese wird die Behördenleitung auf der Führungsbesprechung mit den Inspektionsleitern am 18./19. Februar 2009 erörtern. Es wurden noch keine endgültigen Entscheidungen getroffen.
Der Vorstand der GdP-Direktionsgruppe München äußerte sich aufgrund von Informationen aus der Planung zu diesem Thema. Zu manchen Maßnahmen, wenn sie denn so durch die Bundespolizeidirektion festgelegt werden, kann eine Zustimmung der GdP und der zuständigen Personalvertretung nicht erfolgen.
Es wurde vereinbart, dass nach Abschluss der Planungsphase weitere Gespräche geführt und Abweichungen von der Dienstvereinbarung im Einzelfall erörtert werden.
Ziel ist es, so viele Kolleginnen und Kollegen als mögliche im 2. Schritt zu setzen.
3. Attraktivitätsprogramm
Fehlende Lehrgänge für unsere Kolleginnen und Kollegen, die bereits das Auswahlverfahren bestanden haben
Bezüglich der aktuell fehlenden Lehrgangsplätze beim BPOLAFZ Oerlenbach für die Aufstiegsausbildung gem. § 30 Abs. 5-11 BPolLV wurde massiv auf die möglichen Folgen hingewiesen. Seitens der Direktionsgruppe wurde nochmals deutlich gemacht, dass die jetzige Situation nicht befriedigend ist. In einem Gespräch zwischen dem Bundesminister des Innern, Dr. W. Schäuble und dem Vorsitzenden des Bezirks Bundespolizei, J. Scheuring wurde ebenfalls festgestellt, dass das politische Ziel so nicht erreicht werden kann. Es müssen zusätzliche Lösungen zeitnah gefunden werden. Der Direktionsleitung wurden Alternativlösungen aufgezeigt.
Der Präsident sicherte in dieser Angelegenheit seine Unterstützung zu.
Ergebnisse zur Sitzung des geschäftsführenden Direktionsgruppenvorstandes
13. Februar 2009
Nach einer Sitzung des geschäftsführenden Direktionsgruppenvorstandes der GdP-Direktionsgruppe München wurden u. a. folgende Punkte behandelt und beschlossen:
1. Personalratswahlen 2009
Im Bereich der Direktion München werden sich bis zum 20. Februar 2009 alle Dienststellen, bei denen die Voraussetzungen vorliegen, nach dem BPersVG "verselbstständigt" haben. In der Folge bedeutet dies, dass bei der Bundespolizeidirektion München ein Gesamtpersonalrat gewählt wird.
Der geschäftsführende Direktionsgruppenvorstand hat nun die GdP-Listen, die bereits durch die zuständigen Gremien aufgestellt wurden, endgültig bestätigt. Somit können die Listen für den:
- Gesamtpersonalrat bei der Bundespolizeidirektion in München
- Bezirkspersonalrat beim Bundespolizeipräsidium in Potsdam,
- Bundespolizeihauptpersonalrat beim BMI in Berlin,
bei den zuständigen Wahlvorständen zu gegebener Zeit eingereicht werden. Die Wahlvorstände sind bzw. werden zzt. für die Bereiche gebildet.
Die Listen für die örtlichen Personalräte sind ebenfalls in der Vorbereitung.
Die Personalratswahlen für den Bereich der Bundespolizei finden in der Zeit vom 12. Mai 2009 bis 14. Mai 2009 statt.
2. Forderungen zur DUZ-Erhöhung
Den GdP-Forderungen zur Erhöhung der Zulagen für "Dienst zu ungünstigen Zeiten (DUZ)" wird in verschiedenen Aktionen des GdP-Bezirks Bundespolizei Nachdruck verliehen. Die Direktionsgruppe München wird diese Aktionen mit mehreren Aktivitäten im eigenen Bereich unterstützen.
Diese zentrale Forderung der GdP muss mit einer deutlichen Erhöhung der Zulagen für DUZ durchgesetzt werden, um wenigstens einen finanziellen Ausgleich für Schicht- und Wechselschichtdienstleistende zu erreichen.
Aufstiegsausbildung gem. § 30 Abs. 5-11 BPolLV
02. Februar 2009
Zurzeit laufen die Vorbereitungen für die neuen Lehrgänge zur Aufstiegsausbildung in den gehobenen Dienst. U. a. wird bei den Interessenten aus dem Direktionsbereich München für die Aufstiegsvariante gem. § 30 Abs. 5-11 BPolLV eine Abfrage zu den Ausbildungsorten durchgeführt. Hintergrund der dieser Aktion ist, dass beim BPOLAFZ OEB nicht genügend Unterbringungsmöglichkeiten zur Verfügung stehen. Demnach müssen mögliche Teilnehmer des nächsten Lehrgangs gegebenenfalls auch bei anderen BPOLAFZ ihren Lehrgang absolvieren oder sie nehmen erst zu einem späteren Zeitpunkt teil.
Die GdP-Direktionsgruppe München hält diese neue Verfahrensweise für nicht ideal und wird sich dafür einsetzten, dass alle Aufstiegswilligen aus den Direktionsbereich München möglichst geschlossen bzw. heimatnah ihren Lehrgang durchführen können. Die GdP wird sich auch über die Personalvertretungen hierfür stark machen.
Schriftliche Weisung zur AZV
30. Januar 2009
Nach langer und intensiver Diskussion mit der Abteilungsleitung im BMI und der Präsidialleitung in Potsdam wurde nun endlich den Vorstellungen mancher Direktionsführungen in Sachen "Arbeitszeitverordnung für die Bundespolizei" eine klare und längst überfällige, schriftliche Weisung erteilt.
Somit wird dem "Geist der Dienstvereinbarungen", derzeit keine Veränderungen der Dienstpläne aufgrund der EU-Richtlinie vorzunehmen, Rechnung getragen.
Es muss jetzt Schluss sein mit der ständigen Diskussion über Veränderung von Dienstplänen!!!
Alle Führungskräfte sind aufgefordert, ihre Führungsverantwortung für die Umsetzung der noch ausstehenden Schritte der personellen Umsetzung der Neuorganisation der Bundespolizei wahrzunehmen.
Wir werden weiterhin darauf achten, dass die gemeinsam erreichten Inhalte der Dienstvereinbarungen eingehalten und auch nicht einseitig verändert werden.
Mit freundlichen Grüßen
Karlfred Hofgesang
Aktuelle INFO aus der Sitzung des BPOLHPR
22. Januar 2009
Das Bundesministerium des Innern und das Bundespolizeipräsidium in Potsdam haben in der Sitzung des Bundespolizeihauptpersonalrates (BPOLHPR) vom 19. bis 22.01.2009 die noch offenen 13 Punkte für die Beendigung des 1. Schrittes des personellen Umsetzungskonzeptes abschließend erörtert. Dabei wurden die vom BPOLHPR geforderten Punkte seitens BMI und Präsidium erfüllt.
Dies waren u. a. die Fortschreibung des Attraktivitätsprogrammes, die Setzungen für die Abteilungen 5 und 6 und deren Benachrichtigung durch Verwaltungsbescheide, ODP-Fragen wie DiensthundeführerInnen, GSG 9, Flughäfen usw.
Aufgrund dieses neuen Sachstands hat der BPOLHPR der Beendigung des 1. Schrittes zugestimmt.
Der BMI wird in Kürze den 2. Schritt, der sogenannten Setzphase, einleiten. Der BPOLHPR und die Gewerkschaft der Polizei werden auch weiterhin auf die Einhaltung der Dienstvereinbarung achten bzw. diese einfordern.
Wir waren und bleiben glaubwürdig, das sind wir unseren Kolleginnen und Kollegen schuldig.
Mit kollegialen Grüßen
Karlfred Hofgesang
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