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Archiv - Tarif bis 12.2009

Archiv

Tarifrunde 2010 - Strukturelle Verbesserungen

Berlin - Dezember 2009

Strukturelle Verbesserungen im Detail_______________ Flyer hierzu!

Wie bekannt, haben am 15. Dezember 2009 die DGB-Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes ihre Forderungen für die Tarifrunde 2010 mit Bund und Kommunen im Gesamtvolumen von 5% beschlossen. Der DGB schießt sich dieser Entscheidung an und fordert für die Besoldungsrunde 2010:

Nach Abschluss der Tarifverhandlungen ist das Tarifergebnis für den öffentlichen Dienst des Bundes auf die Besoldungs- und Versorgungsbezüge zeit- und inhaltsgleich und in einem dem Tarifabschluss im Volumen entsprechenden Umfang zu übertragen. Dazu gehört eine deutliche Anhebung der Einkommen einschließlich einer sozialen Komponente.

Zu den strukturellen Verbesserungen im Dienstrecht:

- Absenkung der Arbeitszeit von gegenwärtig 41 Stunden auf das tarifvertraglich vereinbarte Niveau von 39 Stunden in der Woche;

- Die Fortführung der Altersteilzeit auch in Form des Blockmodells ab dem 55. Lebensjahr;

- Deutliche strukturelle Verbesserung der Voraussetzungen sowie der Höhe der Erschwerniszulagen, insbesondere der Zulagen für Dienst zu ungünstigen Zeiten und der Schicht- und Wechselschichtzulagen;

- Dynamisierung und Ruhegehaltsfähigkeit von Zulagen, insbesondere der Polizeizulage;

- Besetzung der durch die Arbeitszeitverkürzung und die Fortführung der Altersteilzeit frei werden Stellen;

- Weitere zusätzliche Urlaubstage für alle Formen von Schicht- und Wechselschichtdiensten.

Der DGB und seine Mitgliedsgewerkschaften erwarten vom BMI zu Beginn der Tarifverhandlungen eine verbindliche Erklärung darüber, dass nach Abschluss der Tarifverhandlungen das Ergebnis zeit- und inhaltsgleich auf die Besoldung übertragen wird.

Tarifrunde 2010

Berlin - Dezember 2009

Einkommensverluste ausgleichen

Die Beschäftigten der Polizei bei Bund und Kommunen erwarten von der Mitte Januar 2010 beginnenden Tarifverhandlung eine Erhöhung der Entgelte von 5 Prozent im Volumen. Das erklärte der Bundesvorsitzende der Gewerkschaft der Polizei (GdP), Konrad Freiberg, am Dienstag, den 15.12.2009 auf einer gemeinsamen Pressekonferenz mit ver.di, GEW und DBB-Tarifunion.

Freiberg: „Unsere Beschäftigten in der Polizei haben in den letzten zehn Jahren Einkommensverluste von über zehn Prozent durch verschiedenste Sparmaßnahmen und Kürzungen hinnehmen müssen. Auch wenn die Politiker jetzt wieder mit der Finanzkrise kommen werden, so sei ihnen gesagt: Die Arbeiter und Angestellten in der Polizei haben sie nicht verschuldet und sie wollen auch nicht für sie bezahlen.“

Die gemeinsam mit den anderen Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes erhobene Forderung zur Einkommenserhöhung für 2010 sei maßvoll, aber unbedingt notwendig.
Freiberg: „Rund 80 Prozent unserer Tarifbeschäftigten müssen mit einem Bruttoeinkommen von höchsten 2200 Euro ihre Familien ernähren und ihren Kindern eine Ausbildung ermöglichen. Davon gehen noch ständig steigende Sozialversicherungsbeiträge und die Steuern ab. Das ist zum Leben zu wenig. Deshalb muss das Tarifergebnis eine soziale Komponente enthalten.“

Aktuelle Informationen

München - Dezember 2009


Leistungsorientierte Bezahlung für Tarifbeschäftigte

Der Bundespolizeihauptpersonalrat (BHPR) möchte die Ausschüttung der angesparten Anteile, die bisher nicht zur Auszahlung kamen, vereinbaren. Hierzu hat die Behörde eine Auffassung, die der BHPR nicht teilt und auch so nicht hinnehmen wird. Der BHPR hat die Behörde aufgefordert, ihr ihre Darstellung in schriftlicher Form mitzuteilen um dann das weitere Verfahren zu erörtern.


Maßnahmen zur Impfaktion Schweinegrippe

Für die Bundespolizei wurde eindeutig bestätigt, dass der Impfstoff für alle Beschäftigten in der Bundespolizei bereitgestellt wird. Unterscheidungen nach Vollzugsbeamten, Angestellten und Arbeiter soll es nicht geben. Im Intranet werden die Hinweise veröffentlicht.


Arbeitszeit

Am 11. Juni 2009 hat das Bundespolizeipräsidium eine klarstellende Verfügung zur Berechnung der Arbeitszeit in den Nächten der Umstellung auf Sommer-/Winterzeit an die nachgeordneten Bereiche versandt. Hintergrund ist die unterschiedliche Verfahrensweise bei dieser Berechnung. Für den Tarifbereich gilt weiterhin der Erlass vom 11. April 1980 (!) Az Z I 4 - 002 400/30, wonach diese Schichten ohne "Plus- und Minusstunde" abzurechnen sind, bei Zeitzuschlägen und Erschwerniszuschlägen dann aber wieder zu berücksichtigen sind.

Informationen zur Eingruppierung

München - Oktober 2009


Neue Regelungen für Bund, Länder und Kommunen - Sachstand!

Überblick

Mit Inkrafttreten des TVöD bzw. des TV-L sind keine eigenständigen Eingruppierungsvorschriften vereinbart worden. Das bedeutet, das alte Eingruppierungsrecht einschließlich der Vergütungsordnung (Angestellte) sowie der Lohngruppenverzeichnisse (Arbeiter) gilt übergangsweise weitgehend fort. Die Verhandlungen zu den Eingruppierungsvorschriften des TVöD und zu einer Entgeltordnung werden nun schon seit mehreren Jahren geführt.
Die Verhandlungsstände lassen sich derzeit wie folgt zusammenfassen:


TVöD

Die Verhandlungspartner VKA, Bund und Gewerkschaften sind nach Präsentation ihrer unterschiedlichen Modelle noch zu keiner inhaltlichen Annäherung gelangt.


TV-L

In der Tarifeinigung zur Lohnrunde 2009 wurde vereinbart, im Herbst Verhandlungen zur Entgeltordnung aufzunehmen. Grundlage soll eine redaktionell bereinigte Vergütungsordnung sein.


Wie soll es weitergehen?

Offenbar haben die festgefahrenen Verhandlungen zwischen VKA / Bund und den Gewerkschaften über eine Entgeltordnung im TVöD zu dem pragmatischen Ansatz zwischen der TdL und den Gewerkschaften geführt. Eine Reihe von Verhandlungsterminen sind für den Herbst vereinbart. Eine Entgeltordnung, die im Ergebnis eine redaktionell überarbeitete Vergütungsordnung darstellt, entspräche zwar nicht den Erwartungen "nach dem großen Wurf" und stellt die Frage nach der Einbindung der Arbeiter. Andererseits könnte der bei den Ländern eingeschlagene Weg rasch zum Ziel führen. Ein dort erzielter Abschluss könnte als Vorlage für die inhaltlich weitgehend deckungsgleiche Eingruppierung im TVöD dienen. Dann wäre die Zeit des komplizierten Übergangsrechts bei der Eingruppierung vorbei und der langjährige Reformprozess für die Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst wäre abgeschlossen.

Befragung zur Tarifforderung 2010

München - Juli 2009


Werte Kolleginnen und Kollegen,

die
Tarifkommission der Gewerkschaft der Polizei, Bezirk Bundespolizei hat auf ihrer Sitzung in Berlin beschlossen, die Mitglieder der Gewerkschaft der Polizei zu den Forderungen zur Tarifrunde 2010 zu befragen. Aus den Antworten der Kolleginnen und Kollegen wird der Bezirk Bundespolizei dann seine Forderung für die Tarifverhandlungen für die Beschäftigten des Bundes im Jahr 2010 aufstellen. Das stellte die Vorsitzende der Tarifkommission, Elke Jacobs in Berlin fest.

Wer also Vorschläge oder Kommentare dazu abgeben möchte bitte unter www.gdp-bundespolizei.de einloggen und dann unter Kommentar seinen Beitrag einstellen.

Je mehr desto besser!

Mit kollegialem Gruß


Anita Sauer
Direktionsgruppen München

Anita Sauer

Danke für die vertrauensvolle Zusammenarbeit

April 2009

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

meine Amtszeit als Angestelltenvertreterin
(ehem. Bezeichnung) des Gesamtpersonalrates beim ehemaligen BPOLAMT Schwandorf geht nun nach gesetzlichen Regelungen zu Ende.

Für die zurückliegende Amtszeit möchte ich mich bei Euch allen ganz herzlich für Euer Vertrauen bedanken.

Das letzte Jahr war für uns alle nicht einfach, da immer das "Schwert der Ungewissheit" über uns schwebte. Ich habe aber dennoch mit ganzem Einsatz für Euch "gekämpft".

Dafür möchte ich mich auch bei meinen Kolleginnen und Kollegen des Übergangspersonalrates bei der BPOLD München, vor allem aber bei Johann Zimmermann, bedanken.

Es ist uns in hervorragender Zusammenarbeit gelungen, dass kein Tarifbeschäftigter seinen Arbeitsplatz verliert, oder was genauso schlimm gewesen wäre, gegen seinen Willen in eine andere Dienststelle versetzt werden wird. Dafür nochmals Danke!

Für die Zukunft wünsche ich Euch allen alles Gute!

Da ich auch weiterhin für Euch da sein und kämpfen werde bzw. möchte, kandidiere ich deshalb auch wieder für den neu zu wählenden Gesamtpersonalrat bei der Direktion München. Da die Setzphase bis dahin noch nicht abgeschlossen sein wird, würde ich mich freuen, wenn ihr mir auch weiterhin Euer Vertrauen schenken würdet und mich dabei unterstützt.

Ihr findet mich auf der
Liste 1 - Gewerkschaft der Polizei - GdP (Arbeitnehmer)

Meine langjährige Erfahrung im Gesamt- aber vor allem im Bezirkspersonalrat des ehem. Präsidiums Süd werde ich mit vollem Engagement einbringen.

Mit kollegialen Grüßen eure

Anita Sauer

Geltendmachung von Ansprüchen für den Tarifbereich

März 2009

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

die Abfrage zur aktuellen Problemsituation bei der Bezügeabrechnung im Bundesverwaltungsamt hat deutliche Verzögerungen bei der Bearbeitung von unständigen Bezügebestandteilen (DUZ, Wechselschicht- und Schichtzulagen) erkennen lassen.

Wir weisen in diesem Zusammenhang darauf hin, dass bei Tarifbeschäftigten Ansprüche verfallen, wenn sie
nicht innerhalb von sechs Monaten schriftlich geltend gemacht werden (§ 37 TVöD).

Sind beispielsweise DUZ, Wechselschicht- oder Schichtzulagen aus dem Monat September 2008 noch offen, muss der Tarifbeschäftigte diesen Anspruch jetzt geltend machen.

Änderungstrarifverträge vom 31. März 2008 - Ergänzende Hinweise

pdf - Änderungstrarifverträge vom 31. März 2008 - Ergänzende Hinweise - pdf


Zur Sicherheit sollte der Personenkreis, falls ein Punkt zutrifft, einen schriftlichen Antrag innerhalb der Ausschlussfrist (6 Mon.) an die Personal- bzw. Bezügestelle, stellen.

Die BUK's sind von dem Bewährungs- und Zeitaufstieg - § 8 TVÜ-Bund nicht mehr bertroffen, da sie diesen schon erfüllt haben.

Leistungsentgelt

Februar 2009

Da bis jetzt immer noch keine Dienstvereinbarung abgeschlossen wurde, wird auch im Jahr 2009 das Leistungsentgelt in Höhe von 6 % mit dem Tabellenentgelt des Monats April ausbezahlt. Berechnungsgrundlage dafür ist der Monat Dezember 2008. (Nachzulesen unter LeistungsTV-Bund § 16).

Desweiteren wird demnächst eine neue Auflage des TVöD verteilt.


Sonderzahlungen in den nächsten Monaten

1. Wo ist das Urlaubsgeld geblieben?

Mit dem Novembergehalt, (28. November 2008) wird die Jahressonderzahlung, also das Urlaubs- und Weihnachtsgeld, zusammen ausgezahlt.

Vorteil: Die Jahressonderzahlung nimmt an den Lohnerhöhungen teil.

Nämlich: Sie beträgt 90 % des üblichen Monatsgehalts für die Entgeltgruppen 1-8

Die Entgeltgruppen 9 bis 12 erhalten 80 % vom durchschnittlichen Monatsgehalt.

Es handelt sich immer um Bruttoangaben, dies bedeutet natürlich auch, dass man in der Steuerprogression steigt und entsprechend mehr Sozialabgaben und Steuern zahlt. (Die Vorraussetzungen regelt § 20 TVöD)



2. Wie hoch ist die Lohnerhöhung 2009?

Die Tariferhöhung im Jahr 2009 rührt aus dem Tarifabschluss von 2008.

Das bedeutet eine 2,8 % Erhöhung des Bruttogehaltes für 2009.

(Hierzu die anhängende Datei für das Jahr 2009. Beispiel aus der Tabelle: in der Entgeltgruppe 5 Stufe 2:
die 1.984,68 Euro in der ersten Zeile ist das Brutto aus 2008, die darunterliegende Zahl 2040,25 ist das neue Brutto ab 2009 darunter bezeichnet 58,02 Euro die Differenz zwischen dem alten und dem neuen Bruttoentgelt.

Die 2,8 % ist die prozentuale Erhöhung von 2008 auf 2009 des Bruttogehaltes).



3. Einmalige Sonderzahlung: Januar 2009

Die Sonderzahlung von 225 Euro BRUTTO für alle Beschäftigten, die dem TVöD unterliegen, wird mit dem Entgelt für den Monat Januar 2009 (30. Januar 2009) ausgezahlt.

Teilzeitbeschäftigte erhalten die Sonderzahlung anteilig. Die Zahlung ist abgaben- und steuerpflichtig!

Liste der wesentlichen Ergebnisse der Redaktionsverhandlungen

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

nachfolgend teilen wir euch die wesentlichen Ergebnisse der Redaktionsverhandlungen (Erlass vom 29.10.2008) mit, d. h. hierbei handelt es sich um die abschließenden Verhandlungen zur Tarifeinigung vom 31.03.2008.

Neben dem Grundgehalt gibt es noch viele Entgeltbestandteile die neben dem Entgelt gezahlt werden. Jetzt wurde geregelt, ob diese auch erhöht werden.

Statisch: Diese Entgeltbestandteile werden nicht erhöht:

Wechselschichtzulagen
(§ 8 Abs. 5 TVöD)

Schichtzulagen (§8 Abs. 6 TVöD) Monatl.: Unverändert: 105 € bzw. 40 €
Stündl.: unverändert 0,63 € bzw. 0,247 €

Leistungsentgelt: Das Entgeltvolumen für die Leistungsentgelte wird nicht erhöht.

Erschwerniszuschläge (§ 19 Abs. 5 Satz 2 TVöD): Tätigkeiten, die bis 01.01. 2005 als Angestelltentätigkeiten galten, bleibt der Tarifvertrag nach § 33 Abs. 1 c BAT maßgeblich, also keine Erhöhung.

Vermögenswirksame Leistungen (23 Abs. 1 TVöD) bleibt bei 6,65 €.

Jubiläumsgeld (§ 23 Abs. 2 TVöD) bleibt unverändert bei: 25 Jahre: 350 € und 40 Jahr: 500 €.

Strukturausgleich für Angestellte (§ 12 TVÜ-Bund) (z.B. Lebensaltersstufe nach TVÜ) und

Funktionszulagen (§ 17 Abs. 1 TVÜ- Bund) bleiben statisch


Dynamisch (Entgeltbestandteile werden mit erhöht):

Zeitzuschläge nach § 8 Abs. 1 TVöD

Rufbereitschaftspauschale § 8 Abs. 3 TVöD

Persönliche Zulage bei vorübergehender Übertragung höherwertigen Tätigkeiten (§ 14 Abs. 3 TVöD):
Entgeltgruppe 1-8 beträgt die Zulage: 4,5 % ihres individuellen Tabellenentgelts (siehe Tabelle 3)
Entgeltgruppe 9-14 (siehe Erlass vom 29.10.2008, Seite 5)
Garantiebetrag bei Übernahme höherwertiger Tätigkeiten (§ 17 Abs. 4 Abs. 2 TVöD)

Die Anhebung erfolgt in einem Schritt zum 01.01.2009 mit folgenden Garantiebeträgen:
Entgeltgruppe: 1 -8 bis 31.12.2007 25 €, ab 01.01.2008 30 € ( näheres Erlass 29. Oktober 2008, Seite 6)

Erschwerniszuschläge ( § 19 Abs. 5 Satz 2 TVöD): Zuschläge für Tätigkeiten, die bis 01.01.2005 der Rentenversicherung der Arbeiter unterlagen, werden nach der alten Regelung ab 01.01.2009 erhöht.
(Erlass 29.10.2008, Seite 7, Anlage 4 hier zu und Nachverhandlungen)

Sterbegeld: (§ 23 Abs. 3 TVöD) passt sich der Entgelttabelle an, erhöht sich also entsprechend.

Die
Vergleichsentgelte nach § 5 TVÜ-Bund/übertarifliche persönliche Zulage (z.B. ehemalige Angestellte mit hälftigen Verheiratetenzuschlag) werden dynamisiert
Vergleichsentgelt § 5 TVÜ-Bund (z.B. Ehegattenanteil im Ortszuschlag wegen Beurlaubung des Ehepartners) wird auch dynamisiert.

Vergütungsgruppenzulage: z.B. Vergütungsgruppenzulage für Meister und Techniker Fußnote 1 zu VergGR Vb und die

Bewährungszulagen: für Angestellte im Schreib- und -Fernschreibdienst erhöhen sich einmalig zum 01.01.2008 um 6 %.

Besitzstand für
kinderbezogene Entgeltbestandteile (Kindergeldzuschlag vor 01.10.2005) werden zum 01.01.2008 um 3,1 Prozent und ab 01.01.2009 um 2,8 % erhöht. Wer also noch den Kindergeldzuschlag erhält, also wessen Kind vor dem Oktober 2005 geboren wurde, demjenigen wird dieser Zuschlag auch erhöht.

Zulagen für Vorarbeiter und Vorhandwerker werden dynamisch erhöht (z.B. Vorarbeiter: 133,88 € bis 31.12.2007; ab 01.01.2008 138,03 € und ab 01.01.2009 141,89 €)



© Ronald Horschig, GdP-Kreisgruppe München

Entscheidung zur Dienstvereinbarung Tarif

Zur Umsetzung der Dienstvereinbarungen im Rahmen der Neuorganisation der Bundespolizei wurde am 16. Oktober 2008 ein sog. "Jour Fixe" zwischen dem BMI und dem Bundespolizeihauptpersonalrat durchgeführt. Thema war u. a. im Tarifbereich der Umgang mit Bewerbungen auf geringer wertige Arbeitsplätze bei den aktuell laufenden Stellenausschreibungen. Es ist Einvernehmen erzielt worden, dass Tarifbeschäftigten (TB), deren Arbeitsplatz weggefallen ist und die deshalb einen geringer wertigen Arbeitsplatz erhalten, auch dann die Entgeltsicherung nach Ziff. V.5 der "Dienstvereinbarung Tarif" zusteht, wenn sie sich auf diesen Arbeitsplatz beworben haben - unabhängig davon, in welchem Schritt dies erfolgt ist.

Neuorganisation – ehem. Standort BPOLAMT Schwandorf (alt)

Am 01.03.2008 wurde die Neuorganisation der Bundespolizei begonnen, demnach wurde u. a. auch das ehem. BPOLAMT Schwandorf aufgelöst. Nach langen Verhandlungen durch die GdP und dem BPOLHPR konnte erreicht werden, dass in der Liegenschaft des ehem. Amtes in Schwandorf eine Bußgeld- und Servicestelle sowie das Gemeinsame Zentrum (GZ) eingerichtet wurden.

Durch diesen großartigen Erfolg kann nun allen Tarifbeschäftigten der ehem. Dienststelle einen Arbeitsplatz in Schwandorf zugesichert werden.

Die Tarifbeschäftigten aus dem Bereich der GdP-Direktionsgruppe München bedanken sich ausdrücklich an dieser Stelle bei unserem Vorsitzenden des GdP-Bezirks Bundespolizei, Josef Scheuring und dem Vorsitzenden der GdP-Direktionsgruppe München, Karlfred Hofgesang. Beide haben mit vielen anderen GdP-Funktionären und auch mit Hilfe des GdP-geführten BPOLHPR unentwegt in Berlin um den Erhalt von Arbeitsplätzen in Schwandorf und an anderen Orten gekämpft. Sie haben Unmögliches erreicht und werden auch weiterkämpfen, denn es gibt noch viel zu tun.

Arbeitsbefreiung bei Erkrankung eines Kindes

Neu ist, das Arbeitsbefreiung anlässlich einer schweren Erkrankung eines Kindes unter 12 Jahren (§ 29 Abs. 1 Buchstabe e TVöD) nun leichter gewährt werden kann und dabei ab sofort bis zu vier Arbeitstagen im Kalenderjahr für jedes Kinder gewährt werden können. Die Begrenzung der Arbeitsbefreiung auf fünf Arbeitstage im Kalenderjahr findet keine Anwendung. Die Arbeitsbefreiung kann auch in halben Tagen genehmigt werden. Der Umfang der Arbeitsbefreiung richtet sich nach der Hälfte der für den jeweiligen Arbeitstag festgesetzten regelmäßigen Arbeitszeit (z. B. 8 Std. regelmäßige Arbeitszeit = 4 Std. Arbeitsbefreiung).

Dies gilt jedoch nur wenn im laufenden Kalenderjahr kein Ausspruch nach § 45 SGB V besteht oder bestanden hat (siehe auch unter "Google": § 45 SGB V)

In Dienststellen, deren Zeiterfassungssysteme keine Buchung für halbe Freistellungstage zulassen, können alternative Erfassungsmethoden (z. B. Erfassung über Korrekturbögen) vorgenommen werden.

Erholungsurlaub nach § 7 Erholungsurlaubsverordnung (EUrlV)

Der Abwicklungszeitraum von Erholungsurlaub wird dauerhaft von 9 Monate auf 12 Monate bis in das Folgejahr verlängert.

Somit kann erstmals der Erholungsurlaub aus dem Jahr 2007 bis zum 31.12.2008 abgewickelt werden. Es soll aber nicht unter Hinweis auf die nunmehr verlängerte Abwicklungsfrist eine Gewährung von Urlaub verweigert werden.

Diese Neuregelung gilt sowohl für den Tarifbereich als auch für den Vollzugsbereich.

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Zuletzt aktualisiert am 05 Feb 2012

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